Sie haben etwas gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, jedoch nicht bezahlt.
Die AKTIVA ist ein alteingesessener österreichischer Finanzdienstleister, der seit fast 50 Jahren Unternehmen bei der Einbringung ihrer überfälligen Forderungen unterstützt. Wir sind ein seriöses Inkassounternehmen und eines der Gründungsmitglieder des IVÖ (Inkassoverband Österreich).
Ein Inkassobüro unterstützt andere Unternehmen bei der Einbringung Ihrer offenen Forderungen. Das Inkassobüro wird hierbei durch seinen Kunden beauftragt in dessen Namen die offenen Forderungen einzuziehen, und setzt hierzu verschiedene Maßnahmen. (außergerichtlich wie gerichtlich)
Unser Auftraggeber wird Ihnen direkt im Schreiben genannt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich unter den Kontaktdaten die Sie auf unserem Schreiben finden.
Sie gehen davon aus, dass die an uns übergebene Forderung nicht zurecht besteht? Dann ersuchen wir Sie sich mit einer schriftlichen Stellungnahme, in der Sie Ihr Anliegen genau schildern, an uns zu wenden. Wir werden umgehend mit unserem Auftraggeber in Kontakt treten und den Sachverhalt für Sie klären. Gerne könne Sie dies per Post, per Fax oder per Mail erledigen.
Sollten Sie die Forderung bereits vor unserem Einschreiten beglichen haben, ersuchen wir Sie um Übermittlung des Zahlungsbeleges. Wir werden dann umgehend Rücksprache mit unserem Mandanten aufnehmen.
Auf alle Fälle sollten Sie sich rasch bei uns melden. Wir werden zusammen mit Ihnen nach einer bestmöglichen Lösung des offenen Falles suchen.
Durch das Einschreiten des Inkassounternehmens & ggf. Anwaltes entsteht der Verzugsschaden. Hierzu angefallene Bearbeitungs- und Mahnkosten, kommen ebenso wie Zinsen und Gebühren für Ausforschungen oder Bonitätsauskünfte zu der ursprünglichen Forderung hinzu. Es ist daher in Ihrem Sinne schnellstmöglich mit uns nach einer Lösung zu suchen, um weitere Kosten für Sie zu vermeiden.
Wir führen Ihren Fall unter dem sogenannten Aktenzeichen. Dieses beginnt immer mit 1-.... und muss bei jeglichem Schriftverkehr, Anruf oder bei Zahlungen unbedingt mit angeführt werden. Das Aktenzeichen finden Sie auf allen unseren an Sie gerichteten Schreiben oder E-Mails.
Sollten Sie auch durch unser Einschreiten nicht bezahlen, wird die offene Forderung im Auftrag unseres Kunden, in Österreich aber auch weltweit durch unsere Partneranwälte eingeklagt. Die hierdurch weiter entstehenden hohen Kosten, sind ebenfalls durch Sie zu tragen, und erhöhen Ihre Verpflichtungen deutlich. Lassen Sie es nicht auf eine gerichtliche Betreibung ankommen – sprechen Sie mit uns und wir versuchen mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Der Begriff Bonität bezeichnet die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit bzw. des Ausfallsrisikos eines Unternehmens oder einer Privatperson. Durch die Betreibung über ein Inkassounternehmen kann die Bonität sinken und Ihre wirtschaftliche Einschätzung negativ verändern. So werden Sie unter Umständen nicht mehr auf Rechnung kaufen können oder etwas auf Raten bestellen.
JA; Inkassokosten können entgegen mancher anderslautender Informationen eingeklagt werden. Sie sollten daher nicht nur die Hauptforderung begleichen, sondern auch die Inkassokosten bezahlen. Andernfalls können weitere hohe Gebühren für die gerichtliche Einbringung dieser Kosten entstehen, welche ebenso von Ihnen zu tragen sind.
Eine schuldbefreiende Wirkung erzielen Sie mit der Bezahlung der - auf unseren Schreiben angegebene Summe (bitte unbedingt unter Angabe des Aktenzeichens 1-...) - auf eines unserer Konten. Die Bankverbindungen finden Sie auf allen unseren Schreiben. Denken Sie an eine fristgerechte Bezahlung um weitere Schritte und Kosten, sowie Unannehmlichkeiten, in Ihrem Sinne zu vermeiden.
Melden Sie uns bitte umgehend Ihre neuen Daten. Hierzu wenden Sie sich unter Bezugnahme Ihres Aktenzeichens (beginnend mit 1-...) an die in unseren Schreiben hinterlegten Kontaktdaten. Somit verhindern Sie in Ihrem Sinne, weitere Kosten für Adressausforschungen. (Meldeanfragen bzw. Detekteien)
Sollten Sie nicht in der Lage sein den vollständigen Betrag auf einmal zu begleichen, können Sie uns auch ein Teilzahlungsangebot unterbreiten. Bitte melden Sie sich diesbezüglich umgehend bei uns.
TIPP: Es empfiehlt sich nach Rücksprache mit uns, in diesen Fällen einen Dauerauftrag einzurichten, um nicht erneut in Zahlungsverzug zu kommen.
Da Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, sah sich unser Kunde gezwungen zur Einbringung weitere Schritte einzuleiten. Unsere Kosten, wie auch ggf. weiter anfallende Anwalts- und Gerichtskosten werden als Verzugsschaden bezeichnet, welcher Ihrerseits verschuldet wurde und daher von Ihnen zu begleichen ist.
Unsere Zentrale in der alle Fälle bearbeitet werden, erreichen Sie unter:
AKTIVA Inkassobüro GmbH & Co KG
Schwarzstr. 46
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 883041-0
Fax: +43 662 883041-5
Mail: office(xmsAt)aktiva(xmsDot)co(xmsDot)at
Um Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen zu können, bitten wir Sie immer das betreffende Aktenzeichen (beginnend mit 1-...) bereit zu halten.
Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen:
Zentrale
Tel.: +43 662 883041-0
Fax: +43 662 881110
E-Mail: office(xmsAt)aktiva(xmsDot)co(xmsDot)at
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